• Sie möchten einen einvernehmliche Trennung?  Zum Wohl Ihrer Liebsten?

    Sie möchten einen einvernehmliche Trennung?
    Zum Wohl Ihrer Liebsten?

Mannheim, Rhein-Neckar - Künzelsau, Hohenlohe-Odenwald-Tauber

 

Clp Anwalt Timo Stapf Mannheim
Rechtsanwalt Timo Stapf

geboren 1969 in Mannheim
verheiratet, ein Sohn
Abitur am Ludwig-Frank-Gymnasium, Mannheim 1989
Studium der Soziologie und Politik, Uni Mannheim 1989
Studium der Rechtswissenschaft, Uni Mannheim 1990-1999
Referendarexamen, Mannheim 1999
Referendariat beim LG Mannheim 1999-2001
Anwaltstation, Berlin 2001
Assessorexamen, Mannheim 2001
Fortbildungen im Wirtschafts- und Steuerrecht, Stuttgart 2001-2003
Gründung einer eigenen Kanzlei in Mannheim 2003
Aufnahme einer Dozententätigkeit im Medienrecht in Mannheim 2004
Eröffnung einer Zweigstelle in Künzelsau 2007
Fachanwalt für Familienrecht seit August 2011
CLP Anwalt seit 2024

CLP Anwalt Timo Stapf Mannheim - Collaborative Law & Practice

Ziel dieses Verfahrens ist eine interessengerechte und selbstverantwortliche Einigung unter den Konfliktparteien. Der CLP-Anwalt ist in einer Doppelrolle tätig: Jede Konfliktpartei wird dabei von ihrem CLP-Anwalt parteilich vertreten. Dabei geht der Blick aber über die Parteilichkeit hinaus auf die Interessen der anderen Konfliktpartei. Hier insbesondere durch das verständnisgeleitete Anhören und Berücksichtigen des Anliegens der anderen Partei. Die CLP-Anwälte agieren hiernach aus einem Rollenverständnis heraus, das geprägt ist von der parteilichen Verbundenheit mit ihrem Mandanten bei gleichzeitigem einfühlendem und einbeziehendem Verständnis für die andere Konfliktpartei. Es entsteht somit der Blick auf das gesamte Konfliktgeschehen. 

Neben der rechtlichen Beratung bilden die CLP-Anwälte eine Verfahrensstruktur, in der die jeweiligen Interessen aller Konfliktparteien berücksichtigt werden und in ein faires Verfahren münden. Die CLP-Anwälte unterstützen dabei ihre jeweiligen Mandanten.

Bei Bedarf können zusätzliche Fachkräfte und Experten zur Unterstützung herangezogen werden, wie zum Beispiel die Fachkraft für das Kind oder Steuerberater oder Coaches.

Die CLP-Anwälte erhalten von ihrem Mandanten die Berechtigung sich untereinander austauschen zu können, um den Ablauf so zu gestalten, dass eine Einigung bestmöglich erreicht werden kann. Aus diesem Grund sind bei diesem Verfahren auch nur Anwälte beteiligt, die eine jeweilige CLP-Ausbildung haben.

Ziel jedes CLP-Verfahrens ist eine konsensuale Einigung. Falls eine Einigung jedoch nicht erzielt werden kann, ist das CLP-Verfahren gescheitert und die Konfliktparteien treten in das streitige Verfahren ein. Die jeweiligen CLP-Anwälte dürfen die Konfliktparteien nicht weiter vertreten.

Diese Klausel qualifiziert die CLP-Anwälte für den Konsens. Das gemeinsame Bekenntnis aller Beteiligten zum Konsens setzt Energie frei, um auch schwierige Phasen in der Verhandlung auszuhalten und durchzuhalten. Es wird ein konsensduales Arbeitsbündnis geschlossen zwischen allen Beteiligten.

Die jeweiligen CLP-Anwälte haben von ihrem Mandanten einen Mandatsauftrag erhalten, in dem die Entbindung von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und die Qualifikationsklausel vereinbart werden. Weiter wird vereinbart, dass die beauftragten CLP-Anwälte nicht als Zeugen benannt werden dürfen im Fall eines gerichtlichen Verfahrens.

Die Vergütung wird gesondert vereinbart und jeder Konfliktpartei offengelegt, d. h. auch hier herrscht absolute Transparenz.

Die Konfliktparteien vereinbaren miteinander, dass sie eine einvernehmliche Regelung herbeiführen wollen, sie alle entscheidungserheblichen Tatsachen offenlegen und dass sie sich für den Fall, dass keine Einigung herbeigeführt wird, zur Verschwiegenheit verpflichten.

Das CLP-Verfahren eignet sich unter anderem in folgenden Fällen:

•    Die Konfliktparteien haben den Wunsch nach parteilicher anwaltlicher Beratung und gleichzeitig den Wunsch einer einvernehmlichen Regelung.
•    Die Konfliktparteien können temporär nicht eigenverantwortlich für sich einstehen und streben dennoch gemeinsam erarbeitete Regelungen an.
•    Die Komplexität des Falles erfordert konkrete Beratung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht durch einen CLP-Anwalt, eine Fachkraft für das Kind oder einen Coach.
•    Die Konfliktparteien befinden sich in einer hohen Eskalationsstufe.
•    Dem Anliegen der Kinder der Konfliktparteien soll Raum gegeben werden.


Ablauf des CLP-Verfahrens

das CLP-Verfahren gliedert sich in vier Phasen.

  1. Strukturphase
  2. dynamische Phase
  3. Lösungsphase
  4. Vertragsphase

In der Strukturphase sucht ein Mandant einen CLP-Anwalt auf und schildert seinen Fall. Der Mandant auf der anderen Seite ist mit dem CLP-Verfahren einverstanden und sucht sich einen CLP-Anwalt

Die vier beteiligten Personen bilden dann ein Arbeitsbündnis und besprechen die Verträge und die sonstigen Konditionen dieses Verfahrens.

Es wird grundsätzlich eine Honorarvereinbarung geschlossen, absolute Offenheit und Transparenz vereinbart, der CLP-Vertrag geschlossen und die ausdrückliche Zustimmung erklärt, dass die CLP-Anwälte sich austauschen können.

In der dynamischen Phase treffen sich die vier beteiligten Personen und setzen sich an den „Runden Tisch“. Dabei sitzt der CLP-Anwalt 1 neben seinem Mandanten 1 und dem CLP-Anwalt 2 gegenüber sitzt  Mandant 2. Neben diesem wiederum sein CLP-Anwalt 2. Die Anwälte und die Mandanten sitzen sich somit schräg gegenüber. / siehe Grafik 1 "dynamische Phase"

In diesem Setting werden die Probleme angesprochen, gesammelt und sortiert.

Falls ein Kind betroffen ist, wird besprochen, ob eine Fachkraft für das Kind hinzugezogen wird. Falls beide Mandanten damit einverstanden sind, wird die Fachkraft fürs Kind eingeladen und nimmt ihre Arbeit auf. / siehe Grafik 2 "Setting mit Fachkraft für Kind"

In der Lösungsphase werden die gefundenen Lösungen in einem Vertragsentwurf zusammengefasst.

In der Vertragsphase wird der Vertrag beim Notar unterschrieben. Das Verfahren ist dann beendet.

 

dynamische Phase

dynamische Phase

In der dynamischen Phase treffen sich die vier beteiligten Personen und setzen sich an den „Runden Tisch“.
Dabei sitzt der CLP-Anwalt 1 neben seinem Mandanten 1 und dem CLP-Anwalt gegenüber sitzt Mandant 2.
Neben diesem wiederum sein CLP-Anwalt 2.
Die Anwälte und die Mandanten sitzen sich somit schräg gegenüber.
In diesem Setting werden die Probleme angesprochen, gesammelt und sortiert.
Setting mit Fachkraft für Kind

Setting mit Fachkraft für Kind

Falls ein Kind betroffen ist, wird besprochen, ob eine Fachkraft für das Kind hinzugezogen wird.
Falls beide Mandanten damit einverstanden sind, wird die Fachkraft fürs Kind eingeladen und nimmt ihre Arbeit auf.

Das Setting ändert sich. wenn die Fachkraft für das Kind teilnimmt (siehe Grafik)

 


Wenn die Elternteile sich in einer Konfliktsituation befinden, gilt ihre besondere Sorge, neben vielen zu klärenden Themen, ihren Kindern. Eine konflikthafte Trennung stellt für alle Familienmitglieder eine komplexe Herausforderung dar, die durch eine gestörte Kommunikation nicht gelöst werden kann.

Haben sich die Konfliktparteien für ein CLP-Verfahren entschieden und möchten für ihre Kinder eine Fachkraft für das Kind hinzuziehen, wird dies im Setting besprochen und in die Wege geleitet.

Die Fachkraft für das Kind wird sich im nächsten Termin vorstellen. Wenn beide Elternteile sich dazu entschließen, diese Fachkraft zu beauftragen wird das Kinderinterview durch die Fachkraft geführt.

Die Kinder werden ihrem Alter entsprechend angehört. Kinder und Jugendliche haben durch die Trennungssituation, ebenso wie Sie als Eltern, Verluste zu bewältigen. Sorgen und Befindlichkeiten in einem sicheren und bewertungsfreien Kontext auszusprechen, wirkt entlastend.

Das Interview bietet den Kindern und Jugendlichen einen geschützten Rahmen, in dem der Dialog mit der Fachkraft über Gedanken, Gefühle und aktuelle Lebensfragen stattfindet. Die Kinder werden darin unterstützt, die veränderte Lebenssituation zu beschreiben, aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und einzuordnen. Durch das Kinderinterview kann die Stimme der Kinder und Jugendlichen in angemessener Weise in die elterliche Klärungsarbeit eingebracht werden. Dabei wird mit den Kindern und Jugendlichen besprochen, welche Inhalte vertraulich bleiben sollen und welche Gedanken und Wünsche an die Eltern herangetragen werden.

Geschwisterkinder können gemeinsam oder in Einzelgesprächen in den Dialog gehen. Das entscheiden die Kinder selbst. Die Gespräche finden in der Regel im jeweiligen Zuhause der Kinder statt.

Wichtig ist die Grundhaltung der Eltern. Diese muss geprägt sein von Offenheit dafür, der Stimme der Kinder wertfrei Gehör zu schenken. Dies kann eine Herausforderung sein, da die Befindlichkeit der Kinder und Jugendlichen für die Eltern von Bedeutung ist und emotional berührt. Dabei sollte keinesfalls das, was die Kinder äußern als eine „Waffe“ der Elternteile gegeneinander oder zur Rechtfertigung eigener Belange gedeutet oder genutzt werden.

Das Kinderinterview bietet die Möglichkeit, sein Herz auszuschütten und kann den Eltern Information- und Orientierungshilfe sein. 

In einem weiteren Setting der Konfliktbeteiligten bringt die Fachkraft die Stimme der Kinder in Form eines Vortrages ein. Die Sitzordnung in diesem Setting ändert sich. Hier sitzen beide Elternteile der Fachkraft zugewandt gegenüber und die jeweiligen CLP-Anwälte sitzen am Tisch neben den Eltern.

Von der Fachkraft werden die Formulierungen der Kinder möglichst wortwörtlich übernommen und ungeschönt und unvermittelt vorgetragen. Die Eltern haben die Möglichkeit Fragen zu stellen und zu reflektieren. Die Fachkraft steht auf Wunsch beratend zur Verfügung.

Dieses direkte und ungeschönte Mitteilen der Wünsche und Gedanken der Kinder kann sehr belastend sein, aber auch sehr aufschlussreich, vielleicht auch lustig, es ist jedenfalls immer bereichernd.

Die Kosten für die Fachkraft teilen sich die Eltern.