Mannheim, Rhein-Neckar - Künzelsau, Hohenlohe-Odenwald-Tauber

 

CLP ist die Abkürzung für Collaborative Law & Practice. Es handelt sich dabei um ein eigenständiges und außergerichtliches Verfahren mit Elementen aus der Mediation und dem Parteibetrieb, d. h. einer einseitigen Vertretung des jeweiligen Mandanten. Diese Mischung macht dieses eigenständige konsensuale Verfahren so interessant.

Ziel dieses Verfahrens ist eine interessengerechte und selbstverantwortliche Einigung unter den Konfliktparteien. Der CLP-Anwalt ist in einer Doppelrolle tätig: Jede Konfliktpartei wird dabei von ihrem CLP-Anwalt parteilich vertreten. Dabei geht der Blick aber über die Parteilichkeit hinaus auf die Interessen der anderen Konfliktpartei. Hier insbesondere durch das verständnisgeleitete Anhören und Berücksichtigen des Anliegens der anderen Partei. Die CLP-Anwälte agieren hiernach aus einem Rollenverständnis heraus, das geprägt ist von der parteilichen Verbundenheit mit ihrem Mandanten bei gleichzeitigem einfühlendem und einbeziehendem Verständnis für die andere Konfliktpartei. Es entsteht somit der Blick auf das gesamte Konfliktgeschehen. 

Neben der rechtlichen Beratung bilden die CLP-Anwälte eine Verfahrensstruktur, in der die jeweiligen Interessen aller Konfliktparteien berücksichtigt werden und in ein faires Verfahren münden. Die CLP-Anwälte unterstützen dabei ihre jeweiligen Mandanten.

Bei Bedarf können zusätzliche Fachkräfte und Experten zur Unterstützung herangezogen werden, wie zum Beispiel die Fachkraft für das Kind oder Steuerberater oder Coaches.

Die CLP-Anwälte erhalten von ihrem Mandanten die Berechtigung sich untereinander austauschen zu können, um den Ablauf so zu gestalten, dass eine Einigung bestmöglich erreicht werden kann. Aus diesem Grund sind bei diesem Verfahren auch nur Anwälte beteiligt, die eine jeweilige CLP-Ausbildung haben.

Ziel jedes CLP-Verfahrens ist eine konsensuale Einigung. Falls eine Einigung jedoch nicht erzielt werden kann, ist das CLP-Verfahren gescheitert und die Konfliktparteien treten in das streitige Verfahren ein. Die jeweiligen CLP-Anwälte dürfen die Konfliktparteien nicht weiter vertreten.

Diese Klausel qualifiziert die CLP-Anwälte für den Konsens. Das gemeinsame Bekenntnis aller Beteiligten zum Konsens setzt Energie frei, um auch schwierige Phasen in der Verhandlung auszuhalten und durchzuhalten. Es wird ein konsensduales Arbeitsbündnis geschlossen zwischen allen Beteiligten.

Die jeweiligen CLP-Anwälte haben von ihrem Mandanten einen Mandatsauftrag erhalten, in dem die Entbindung von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und die Qualifikationsklausel vereinbart werden. Weiter wird vereinbart, dass die beauftragten CLP-Anwälte nicht als Zeugen benannt werden dürfen im Fall eines gerichtlichen Verfahrens.

Die Vergütung wird gesondert vereinbart und jeder Konfliktpartei offengelegt, d. h. auch hier herrscht absolute Transparenz.

Die Konfliktparteien vereinbaren miteinander, dass sie eine einvernehmliche Regelung herbeiführen wollen, sie alle entscheidungserheblichen Tatsachen offenlegen und dass sie sich für den Fall, dass keine Einigung herbeigeführt wird, zur Verschwiegenheit verpflichten.

Das CLP-Verfahren eignet sich unter anderem in folgenden Fällen:

•    Die Konfliktparteien haben den Wunsch nach parteilicher anwaltlicher Beratung und gleichzeitig den Wunsch einer einvernehmlichen Regelung.
•    Die Konfliktparteien können temporär nicht eigenverantwortlich für sich einstehen und streben dennoch gemeinsam erarbeitete Regelungen an.
•    Die Komplexität des Falles erfordert konkrete Beratung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht durch einen CLP-Anwalt, eine Fachkraft für das Kind oder einen Coach.
•    Die Konfliktparteien befinden sich in einer hohen Eskalationsstufe.
•    Dem Anliegen der Kinder der Konfliktparteien soll Raum gegeben werden.