Im CLP-Verfahren finden auch Kinder besonderes Gehör, wenn beide Elternteile eine Fachkraft für das Kind beauftragen wollen und beide Elternteile den Bedarf für ihr Kind sehen. Es gilt auch hier das Prinzip der Freiwilligkeit. Es handelt sich um eine informelles, nicht behördliches Verfahren.
Wenn die Elternteile sich in einer Konfliktsituation befinden, gilt ihre besondere Sorge, neben vielen zu klärenden Themen, ihren Kindern. Eine konflikthafte Trennung stellt für alle Familienmitglieder eine komplexe Herausforderung dar, die durch eine gestörte Kommunikation nicht gelöst werden kann.
Haben sich die Konfliktparteien für ein CLP-Verfahren entschieden und möchten für ihre Kinder eine Fachkraft für das Kind hinzuziehen, wird dies im Setting besprochen und in die Wege geleitet.
Die Fachkraft für das Kind wird sich im nächsten Termin vorstellen. Wenn beide Elternteile sich dazu entschließen, diese Fachkraft zu beauftragen wird das Kinderinterview durch die Fachkraft geführt.
Die Kinder werden ihrem Alter entsprechend angehört. Kinder und Jugendliche haben durch die Trennungssituation, ebenso wie Sie als Eltern, Verluste zu bewältigen. Sorgen und Befindlichkeiten in einem sicheren und bewertungsfreien Kontext auszusprechen, wirkt entlastend.
Das Interview bietet den Kindern und Jugendlichen einen geschützten Rahmen, in dem der Dialog mit der Fachkraft über Gedanken, Gefühle und aktuelle Lebensfragen stattfindet. Die Kinder werden darin unterstützt, die veränderte Lebenssituation zu beschreiben, aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und einzuordnen. Durch das Kinderinterview kann die Stimme der Kinder und Jugendlichen in angemessener Weise in die elterliche Klärungsarbeit eingebracht werden. Dabei wird mit den Kindern und Jugendlichen besprochen, welche Inhalte vertraulich bleiben sollen und welche Gedanken und Wünsche an die Eltern herangetragen werden.
Geschwisterkinder können gemeinsam oder in Einzelgesprächen in den Dialog gehen. Das entscheiden die Kinder selbst. Die Gespräche finden in der Regel im jeweiligen Zuhause der Kinder statt.
Wichtig ist die Grundhaltung der Eltern. Diese muss geprägt sein von Offenheit dafür, der Stimme der Kinder wertfrei Gehör zu schenken. Dies kann eine Herausforderung sein, da die Befindlichkeit der Kinder und Jugendlichen für die Eltern von Bedeutung ist und emotional berührt. Dabei sollte keinesfalls das, was die Kinder äußern als eine „Waffe“ der Elternteile gegeneinander oder zur Rechtfertigung eigener Belange gedeutet oder genutzt werden.
Das Kinderinterview bietet die Möglichkeit, sein Herz auszuschütten und kann den Eltern Information- und Orientierungshilfe sein.
In einem weiteren Setting der Konfliktbeteiligten bringt die Fachkraft die Stimme der Kinder in Form eines Vortrages ein. Die Sitzordnung in diesem Setting ändert sich. Hier sitzen beide Elternteile der Fachkraft zugewandt gegenüber und die jeweiligen CLP-Anwälte sitzen am Tisch neben den Eltern.
Von der Fachkraft werden die Formulierungen der Kinder möglichst wortwörtlich übernommen und ungeschönt und unvermittelt vorgetragen. Die Eltern haben die Möglichkeit Fragen zu stellen und zu reflektieren. Die Fachkraft steht auf Wunsch beratend zur Verfügung.
Dieses direkte und ungeschönte Mitteilen der Wünsche und Gedanken der Kinder kann sehr belastend sein, aber auch sehr aufschlussreich, vielleicht auch lustig, es ist jedenfalls immer bereichernd.
Die Kosten für die Fachkraft teilen sich die Eltern.